Studium ohne Abitur in Baden-Württemberg

Eine Hochschulreife oder Abitur ist es was dich dazu berechtigt ein Studium Baden-Württemberg aufzunehmen.     Es gibt aber auch andere Vorrausetzungen, die es dir ermöglichen an einer Universität oder Hochschule aufgenommen zu werden. Im Gesetz über die Hochschulen in Baden-Württemberg (Landeshochschulgesetz - LHG, § 59 Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte) werden die Vorrausetzungen für einen Hochschulzugang ohne Abitur festgesetzt. 

Die interessantesten Informationen dazu hier vorweg.

  1. Der Eingeschränkte Hochschulzugang

    So wie es für bestimmte Berufsgruppen, wie z.B. Erzieher, Heilpädagogen sowie Alten- und Krankenpfleger, eine Eignungsprüfung gibt, die ein Hochschulzugang auch ohne Reifezeugnis ermöglicht, gibt es für Studiengänge an Kunst- oder Musikhochschulen sowie Fachhochschulen für Gestaltung, eine Begabtenprüfung.

  2. Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte

    Gemeint sind beruflich Qualifizierte Bewerber mit Meisterprüfung oder anderer gleichwertiger beruflicher Fortbildung. Wenn du eine solche Qualifizierung besitzt, ist Dir der allgemeine Hochschulzugang in Baden-Württemberg offen.

    Aber auch mit einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung und, in der Regel, dreijährigen Berufserfahrung hast du eine Möglichkeit die Zugangsberechtigung zum Studium ohne Abitur zu erwerben. Eine Eignungsprüfung ermöglicht es Dir ein Studium aufzunehmen der deiner beruflichen Vorbildung fachlich entspricht.

    In beiden Fällen findet ein Beratungsgespräch an der jeweiligen Hochschule statt in der Du im Einzelnen Informiert wirst.

  3. Ausländische Bildungsnachweise

    Ausländische Bildungsnachweise können einen Hochschulzugang ermöglichen. Es geht hierbei um eine Zeugnisprüfung zur Anerkennung als Hochschulzugangsberechtigung.

    Als deutscher Staatsangehöriger der seine Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, musst Du diese an die Zeugnisanerkennungsstelle senden:

    Regierungspräsidium Stuttgart
    Abt. 7 Schule und Bildung
    Postfach 10 36 42
    70031 Stuttgart

    Als ausländischer Staatsangehöriger mit ausländischen Bildungsnachweisen mußt Du dich an das Ausländerstudienkolleg Konstanz wenden, welche in Baden-Württemberg die Zentrale Einrichtung für die Zeugnisprüfung ist.

    Der Service ist übrigens für die Bewerber kostenlos.

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