Studium ohne Abi in Bremen

Durch das Bremische Hochschulgesetz von 2010 sind Zulassungsvoraussetzungen für ein Studium ohne Abitur ausgeweitet worden.

Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte

  • Der direkte und allgemeine Hochschulzugang für beruflich qualifizierte Studieninteressierten mit Meisterabschluss oder vergleichbarer beruflicher Qualifikation.
  • auch für Inhaber und Inhaberinnen von Fortbildungsabschlüssen.
  • Inhaber und Inhaberinnen mit vergleichbarer Fortbildung für Berufe im Gesundheitswesen sowie im Bereich der sozialpflegerischen und sozialpädagogischen Berufe.(Lehrgänge von mindestens 400 Unterrichtsstunden.)

 

Hochschulzugangsberechtigung in Bremen (ohne Abi)

  • das Bestehen der Zwischen- oder der Abschlussprüfung an einer Fachhochschule oder der Hochschule für Künste der Freien Hansestadt  Bremen.
  • das Bestehen an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Fachhochschule oder Kunst- oder Musikhochschule. (soweit deren Zwischen- oder Abschlussprüfung nach dem Recht des jeweiligen Landes als Hochschulzugangsberechtigung anerkannt ist)
  • das Bestehen der Prüfung für die Zulassung zum Hochschulstudium ohne Reifeprüfung oder einer entsprechenden Prüfung im Geltungsbereich des Grundgesetzes (soweit sie als Hochschulzugangsberechtigung nach dem Recht des jeweiligen Landes anerkannt  ist)
  • eine vom Senator für Bildung und Wissenschaft gemäß § 39 des Bremischen Schulgesetzes durch Rechtsverordnung oder im Einzelfall als der allgemeinen Hochschulreife gleichwertig anerkannte Vorbildung.
  • eine im Ausland erworbene Hochschulzugangsberechtigung. (wenn sie in einem Mitgliedstaat der Europäischen  Union erworben wurde oder wenn und soweit sie auf Grund zwischenstaatlicher Vereinbarungen oder nach einer Entscheidung der Universität allein oder in Verbindung mit einer Prüfung zur Feststellung der Hochschulreife der allgemeinen Hochschulreife gleichwertig ist.)

 

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