Studium-ohne-Abi in Hamburg

Berechtigung zum Studium in grundständigen Studiengängen

 

  • Inhaberinnen und Inhaber eines Hochschulabschlusses, der an einer deutschen Hochschule nach einem Studium mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern erworben wurde, sowie Personen, die an einer deutschen Fachhochschule die Vorprüfung mit weit überdurchschnittlichem Erfolg bestanden haben.
  • Meisterinnen und Meister nach der Handwerksordnung in der Fassung vom 24. September 1998
  • Fachwirtinnen und Fachwirte sowie Inhaberinnen und Inhaber anderer Fortbildungsabschlüsse sofern die Lehrgänge in der Regel mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen
  • Inhaberinnen und Inhaber von Befähigungszeugnissen nach der Schiffsoffizier-Ausbildungsverordnung in der Fassung vom 15. Januar 1992
  • Inhaberinnen und Inhaber von Abschlüssen von Fachschulen sowie Inhaberinnen und Inhaber als gleichwertig anerkannter Abschlüsse,
  • Inhaberinnen und Inhaber von Abschlüssen landesrechtlicher Fortbildungsregelungen für Berufe im Gesundheitswesen sowie im Bereich der sozialpflegerischen und sozialpädagogischen Berufe.

 

Studiengangbezogene Berechtigung zum Studium in grundständigen Studiengängen

 

Zum Studium in einem grundständigen Studiengang sind auch Personen berechtigt, die über

  • eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen

  • eine danach abgeleistete Berufstätigkeit nachweisen und

  • die Studierfähigkeit für den gewählten Studiengang in einer Eingangsprüfung nachweisen.

 

Bemerkungen

  • Die Dauer der Berufstätigkeit muss mindestens drei Jahre betragen.
  • Wer nach den dafür geltenden Bestimmungen in ein Probestudium aufgenommen wurde, kann die Eingangsprüfung durch den Nachweis einer mindestens einjährigen erfolgreichen Teilnahme an dem Probestudium ersetzen.
  • Eingangsprüfungen sind grundsätzlich für alle Studiengänge durchzuführen.
  • Wer an einer deutschen Hochschule mindestens ein Jahr lang erfolgreich studiert hat, kann in dem gleichen Studiengang oder einem Studiengang derselben Fachrichtung an einer Hamburger Hochschule weiterstudieren.

 

Wir empfehlen Dir dich direkt an die Studienbüros jeweiligen Fakultäten zu richten um spezifischere Informationen für dein Studienvorhaben zu bekommen:

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