Studium-ohne-Abi in Hessen

Das Land Hessen und deren Hochschulen sind bemüht Studienbewerberinnen und Studienbewerber aus anderen Bundesländern, aus Ländern der Europäischen Union sowie anderen Staaten zu gewinnen und haben sehr gute Informationsquellen erstellt.

 

Allgemeine Hochschulzugangsberechtigung für beruflich Qualifizierte

Der Nachweis der Meisterprüfung sowie eines vergleichbaren Abschlusses der beruflichen Aufstiegsfortbildung berechtigt in Hessen zum Studium aller Fachrichtungen an allen Hochschulen.

Im Einzelnen:

  • Personen mit Fortbildungsabschlüssen sofern die Lehrgänge mindestens 400 Stunden umfassen.
  • Personen mit staatlichen Befähigungszeugnissen für den nautischen oder technischen Schiffsdienst
  • Personen mit Abschlüssen an Fachschulen entsprechend der Rahmenvereinbarung über Fachschulen
  • Personen mit Abschlüssen vergleichbarer landesrechtlicher Fort- und Weiterbildungsregelungen für Berufe im Gesundheitswesen und im Bereich sozialpflegerischer oder sozialpädagogischer Berufe
  • Personen mit Abschlüssen vergleichbarer bundesrechtlicher Fort- und Weiterbildungsregelungen wie beispielsweise Steuerberaterinnen und Steuerberater, Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer.
 

Beruflich Qualifizierte, die keine Hochschulzugangsberechtigung für den angestrebten Studiengang besitzen können eine Hochschulzugangsprüfung ablegen. Die Anforderugen:

  • Abschlussprüfung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf.
  • eine anschließende mindestens dreijährige hauptberufliche Tätigkeit.
  • die Erweiterung oder Vertiefung des Wissens durch Weiterbildung.
  • Bestehen der Hochschulzugangsprüfung.

 

Inländische Hochschulzugangsberechtigungen

Es gibt Hochschulzugangsberechtigungen, die lediglich in einem bestimmten Bundesland oder nur in einigen Bundesländern zum Studium berechtigen. Diese müssen zunächst vom Hessischen Kultusministerium anerkannt werden.

Staatliche Schulamt für den Landkreis Darmstadt-Dieburg
Rheinstr. 95.
64295 Darmstadt


Ausländische Hochschulzugangsberechtigungen

Für die Bewertung ausländischer Vorbildungsnachweise bzw. Hochschulzugangsberechtigungen musst du dich je nach Fall erkundigen, da bestimmte Unterlagen für die Bewertung eingereicht werden müssen. Da es zudem in Hessen keine zentrale Zeugnisanerkennungsstelle gibt, ist es umso wichtiger, dass Du dich rechtzeitig mit dem Zulassungs- und Immatrikulationverfahren der jeweiligen Hochschule vertraut machst.



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