Mecklenburg-Vorpommern
Mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung und mindestens dreijähriger Berufstätigkeit oder mindestens fünfjähriger beruflicher Tätigkeit, können Interessenten ab 21 Jahren für eine Zugangsprüfung an den Hochschulen des Landes (Universitäten, Fachhochschulen) zugelassen werden. Ausbildung und/oder Tätigkeit müssen in einem Beruf stattgefunden haben, der dem gewünschten Studiengang Nahe steht.
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