Nordrhein-Westfalen
Meister und vor allem Berufstätige können in NRW ohne Abitur studieren. Sie müssen vorher jedoch eine Einstufungsprüfung ablegen. Wenn das von Euch geplante Studium zu Eurem Meister-Abschluss passt, kann Euch die entsprechende Fachhochschule aufnehmen.
Daneben gibt es für Berufstätige mit fachfremden Studienwünschen die Option eine Einstufungsprüfung an der jeweiligen Hochschule abzulegen. Es ist möglich sich das Ergebnis dieser Prüfung auf das Studium, d.h. auf die Fachsemester anrechnen zu lassen. Abschlüsse in Jura, Medizin und Lehramt sind so jedoch noch nicht möglich. Zu den Einstufungsprüfungen wirst Du akzeptiert, wenn Du 24 bist, eine abgeschlossene Berufsausbildung und mindestens fünfjahre Berufserfahrung hast.
Weiterhin gibt es noch die Chance bei besonderer fachlicher Eignung oder besonderer künstlerischer oder gestalterischer Begabung und Nachweis der Allgemeinbildung für ein entspechendes Studium zugelassen zu werden.
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