Studium ohne Abi in Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz wurden die Zugangsmöglichkeiten für beruflich qualifizierte Personen zum Hochschulstudium noch einmal deutlich vereinfacht und erweitert.


  1. Hochschulzugang mit einer Meisterprüfung

    Personen, die eine Meisterprüfung oder eine vergleichbare berufliche Fortbildungsprüfung abgelegt haben, erhalten mit dieser Qualifikation die Hochschulzugangsberechtigung für das Studium an rheinland-pfälzischen Fachhochschulen und Universitäten. Das gilt für alle Fächer ohne weitere Prüfung oder Eignungsfeststellung und unabhängig von der Gesamtnote des Abschlusses.

  2. Hochschulzugang mit einer beruflichen Ausbildung mit qualifiziertem Ergebnis 

    Der Abschluss einer beruflichen Ausbildung mit qualifiziertem Ergebnis und einer mindestens zweijährigen beruflichen oder vergleichbaren Tätigkeit ermöglicht die unmittelbare Hochschulzugangsberechtigung für das Studium aller Fächer an rheinland-pfälzischen Fachhochschulen und einer fachgebundenen Hochschulzugangsberechtigung an Universitäten.

    Es wird hier also auf ein Probestudium mit Eignungsfeststellung bzw. auf eine Hochschulzugangsprüfung grundsätzlich verzichtet.

 

Diese Regelungen gelten für grundständige Studiengänge, die darauf abzielen, einen ersten berufsqualifizierenden Studienabschluss zu erreichen, d.h. insbesondere für Bachelorstudiengänge sowie Studiengänge, die mit einem Staatsexamen abschließen.

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