Rheinland-Pfalz
Wer in Rheinland-Pfalz eine abgeschlossene Berufsausbildung (oder Meisterprüfung) mit mindestens 2,5 als Abschlussnote und dazu eine dreijährige Berufstätigkeit nachweisen kann, wird nach Probestudium oder Hochschulzugangsprüfung an Universitäten zugelassen (FH 2 jährige Berufstätigkeit). Entscheidend sind dabei auch der Bezug zwischen Ausbildung und Studienfach.
Probestudium bedeutet, dass Ihr erst einen Teil des Studium auf Probe absolvieren müsst, um dann nach einer Zwischen- oder Vorprüfung bei Bestehen regulär zugelassen werdet. Mindestens zwei Drittel der geforderten Studien- und Prüfungsleistungen sind zu diesem Zeitpunkt nachzuweisen.
Für die von Euch, die eine Meisterprüfung oder eine vergleichbare Fortbildungsprüfung abgelegt haben, entfällt bei der Zulassung zu einem Universitätsstudium der Mindestnotendurchschnitt des Ausbildungsabschlusses sowie bei Abschluss der Meisterprüfung o.ä. mit mindestens gutem Ergebnis das gesamte Probestudium.
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